Ein neues Jahr...

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Ein paar Worte zu unserem Bildungsangebot

Gewünschte Veränderungen angehen? Einen Einstieg in einen anderen Beruf endlich ausprobieren? Kinesiolog*in? KomplementärTherapeut*in? Lerncoach? Schon seit längerer Zeit am Überlegen?

Es gibt keinen guten oder nicht so guten Zeitpunkt für den Beginn, wenn man sich innerlich relativ sicher ist :)

Wir kommen Ihnen entgegen mit unserem strukturierten Bildungsangebot: Sie können mit Einzelkursen beginnen – keine langfristigen Verpflichtungen, sondern Schritt für Schritt. Und mit jedem Kurs erweitern Sie Ihre Kompetenzen und die relative Sicherheit kann zur Gewissheit werden...

Auch mit ganzen Kursreihen machen Sie einen überschaubaren Schritt, wenn auch einen grösseren. Und Ausbildungsverträge: Sie sind fair, mit angemessenen Kündigungs- und Ratenbedingungen. Außerdem: Selbstverständlich rechnen wir Ihre dafür vorher erbrachten Bildungsleistungen an.

Sie können jederzeit wechseln vom Kurs- zum Ausbildungssystem oder auch zurück, dank unserer seit 2008 erprobten modularen Kursstruktur. Und so wachsen Ihre Ideen, Ihre Kompetenzen und Ihr Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten, ganz in Ihrem Pace gemäß Ihren zeitlichen Ressourcen.

Und wer weiss schon, was 2023 alles bringen wird? Oder 2024? Oder 2025? Aber Allem kann gut begegnet werden mit einem Bildungsangebot, das sich an Ihre individuellen Gegebenheiten anpasst.

Lassen Sie sich beraten oder schnuppern Sie einmal in den Unterricht.
Wie gesagt, wir freuen uns auf Sie!
Herzliche Grüße
Georg

 

Baden auf der hinteren Insel...

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Unsere Studierenden geniessen in der Mittagspause den See, zum Zugang sind es von der Schultür nur 50 Meter. Und seit der letztjährigen Gartenschau gibt es um das Schulgebäude herum wunderbare Parkanlagen, mit Wiesen und Sitzgelegenheiten, Aussicht auf den See, auf das Appenzeller Land, nach Bregenz. Und die Sonnenuntergänge am Abend, z.B. bei einem Apéro an der Promenade, sind legendär. Klar, dass man gern zu uns kommt :)

...aber nicht nur deswegen, das versteht sich von selbst. Weitere gute Gründe sind: Das ausgewählte Kurs- und Ausbildungsprogramm, die Freude der Dozent*innen, die bewährt frische Didaktik und nun auch noch die Erfahrung von zwei Jahren mit Online- und Hybrid-Unterricht.

Besuchen Sie uns einmal, und wenn es nur zum Flanieren und baden ist. Vielleicht verwirklichen Sie sich ja aber auch einen lang gehegten Traum – zum Beispiel der Einstieg in eine neue Berufswelt.

Ausbildungsrabatte

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Die Kinesiologie-KT-Ausbildung ist bei uns jetzt leicht preiswerter als in der Schweiz, trotz Bundesbeiträgen. – Wir erfüllen alle Schweizer Anforderungen: Für Ihre Krankenkassenanerkennung und für das eidgenössische Diplom.

In den letzten Jahren waren unsere Preise für die Kinesiologie-KT-Ausbildung im Vergleich zur Schweiz eher hoch, wir wissen das. Umso mehr freuen wir uns, dass wir ab 30. August 2019 die Preise senken können.

Der Grund für diese Preissenkung liegt darin, dass die Berufsentwicklung soweit abgeschlossen ist: Im Mai 2019 ist nämlich die Kinesiologie endgültig in die Prüfungsordnung für das eidgenössische Diplom aufgenommen worden.

Die Berufsentwicklung war sehr kostenintensiv
Die letzten 15 Jahre haben wir uns intensiv für die Berufsentwicklung in der Schweiz engagiert. Das führte zu erheblichen Kosten, die wir gerechterweise nur unseren StudentInnen aus der Schweiz auferlegten: Nur StudentInnen aus Deutschland und Österreich erhielten die Ausbildungsrabatte auf die Einzelkurspreise.

Jetzt ist es soweit
Unser Einsatz hat sich gelohnt: Diese Rabatte können wir nun bei Neuverträgen endlich auch für StudentInnen aus der Schweiz gewähren.

Statt Bundesbeiträge: tiefes Preisniveau
Zwar lehnte es das SBFI ab, uns als nicht-schweizerische Schule aufzunehmen. Insofern erhalten Sie nach der Teilnahme an der eidg. Höheren Fachprüfung (HFP) keine Bundesbeiträge, wenn Sie bei uns die Ausbildung absolvieren. Jedoch: Dank deutschem Preisniveau ist nun die Parität wieder hergestellt – sogar noch mehr: Jetzt ist es auch aus finanzieller Sicht sehr interessant, Ihre Ausbildung bei uns zu absolvieren.

Besser als Bundesbeiträge
Und das: Die Bundesbeiträge erhalten Sie ja erst nach der HFP, also frühestens fünf Jahre nach Ausbildungsstart. Bei uns sind die Kosten von Anfang an niedriger, Ihr Budget-Spielraum grösser. Vergleichen Sie in aller Ruhe.

Wir erfüllen alle Schweizer Anforderungen
Seit 2003 arbeiten wir mit an der Schweizer Berufsentwicklung und passen unsere Ausbildungen jeweils sofort an diese Entwicklungen an: Wir erfüllen immer alle Schweizer Anforderungen. So schliessen Sie bei uns ganz selbstverständlich mit dem Branchenzertifikat der OdA KT für das eidg. Diplom ab.

Ein kleiner Rückblick
Damit das klar benannt ist (auch wenn dies vom SBFI bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt wurde): Wir sind von allen Kinesiologie-Schulen diejenige, die nachweislich als erste auf Kinesiologie nach Schweizer KomplementärTherapie umgestellt hat, das war schon 2008.
2016 wurde unsere Kinesiologie-Ausbildung zeitgleich mit zwei anderen als erste von der OdA KT akkreditiert. Von 2008 bis 2012 sind wir Pilotschule der OdA KT gewesen; wir haben fortwährend an der Entwicklung dieses Berufsbildes mitgearbeitet. Beispielsweise:

  • in der Vorstandsarbeit im Verband KineSuisse,
  • in der Vorstandsarbeit des heutigen eduCAM Swiss und
  • in der Prüfungskommission der OdA KT.

Und bereits seit 2001 können sich alle unsere AbsolventInnen beim EMR, NVS, ASCA etc. registrieren lassen: Wir haben schon immer alle Schweizer Standards erfüllt.

Sie erhalten von uns direkt das Branchenzertifikat der OdA KT
Zum Abschluss der Ausbildungszeit, in der Sie sich alle beruflichen Kompetenzen angeeignet haben, erhalten Sie bei uns selbstverständlich das Branchenzertifikat der OdA KT. Damit registrieren Sie sich direkt zur Krankenkassenanerkennung, und Sie sind auf schnurgeradem Weg zur HFP und zum eidg. Diplom.

Auch das oberste Gericht der Schweiz...

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hat entschieden: Die Kinesiologie gehört als Methode in die Prüfungsordnung der KomplementärTherapie! Über uns also nur noch der Himmel – welche Freude.

Nach drei Jahren Verzögerung können endlich auch KinesiologInnen die Höhere Fachprüfung für das eidgenössische Diplom ablegen. Das ist nun mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 15. April endgültig amtlich. Und wir als Akademie sind mitten drin: Mit unserer akkreditierten Ausbildung Kinesiologie KT.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wurden auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) (wir berichteten am 30.01.2019 in unserem Blog) und die Entscheidung des SBFI (Blog vom 02.05.2018) vollumfänglich bestätigt.

Fazit: Die jahrelange Wartezeit hat sich gelohnt. Jetzt lässt sich nämlich sagen, dass die Kinesiologie die am besten untersuchte Methode der KomplementärTherapie ist. Denn ihre Entscheidung haben das SBFI und das BVG nicht nur formal, sondern auch sehr ausführlich inhaltlich begründet.

Bald ist es soweit ...

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An dieser Stelle konnten wir schon mehrfach erfreuliche Nachrichten zur Kinesiologie und dem eidgenössischen Diplom verkünden. Nun endlich stehen wir vor der letzten Hürde: der letzten der möglichen Einsprachen durch die inzwischen altbekannten zwölf Personen (siehe Blog vom 30.01.2019) beim Bundesgericht. Nachdem vor langem schon die Prüfungsträgerschaft OdA KT und das SBFI, sowie im Januar auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden haben, dass die Kinesiologie in die Prüfungsordnung gehört, warten wir nun einfach auch noch das letzte Urteil ab. Danach kann man sagen, dass die Kinesiologie wahrscheinlich die am Besten untersuchte Methode der KomplementärTherapie ist.

Ich persönlich habe dabei auch etwas gelernt: Der Ausdruck „trölerisch“ war mir bisher unbekannt. Er kommt in der schweizerischen Justiz vor und bedeutet laut Duden: „leichtfertig oder mutwillig verzögernd“.

Sobald auch die letzte Hürde genommen ist, werden wir hier informieren. Bis dahin üben wir uns wieder in Geduld, in der wir inzwischen ja schon erhebliche Kompetenz erlangt haben ;)

Geduld lohnt sich ...

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Endlich können nun auch KinesiologInnen das eidgenössische Diplom KomplementärTherapeutIn erlangen! Das BVG (Bundesverwaltungsgericht) hat am 17.01.2019 die Beschwerde der zwölf Leute eines kleinen Verbandes in allen Punkten zurückgewiesen und den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten auferlegt. In der Begründung des BVG kann man lesen, dass die Vorbringungen der Beschwerdeführer sich als unbegründet erweisen. Das Gericht hebt u.a. hervor, dass es im öffentlichen Interesse liegt, wenn die Kinesiologie in die Prüfungsordnung aufgenommen wird: Die Kinesiologie wurde vom Berufsverband KineSuisse in der METID (Methodenidentifikation) beschrieben und diese wurde von der OdA KT (Trägerschaft der eidg. höheren Fachprüfung) anerkannt. Durch die detaillierten Beschreibungen der beruflichen Kompetenzen wird die Patientensicherheit erhöht. Das BVG schreibt in seiner Begründung auch, die Beschwerdeführer hätten sich vorher jederzeit um Mitsprache bemühen können und das Beschwerdeverfahren könne nicht dazu dienen, eine unterlassene Mitwirkung nachzuholen.

Die jahrzehntelange gemeinsame Arbeit aller an der Entwicklung des neuen Berufsbildes Beteiligten trägt nun ihre Früchte und wir erlangen eine neue Qualität der Berufsausübung: KomplementärTherapie / Methode Kinesiologie.

Auch wenn es lange gedauert hat: Man kann sich auf die Vernunft letztendlich doch verlassen. Und wie wir allen unseren Studentinnen immer mitgeteilt haben: Da unsere Ausbildung von Beginn an akkreditiert war, kann man sich nun als AbsolventIn unserer Akademie – nach der geforderten zweijährigen Berufspraxis – ohne weiteren Aufwand endlich zur HFP anmelden. Was lange währt, wird endlich gut.

Eine kleine Trübung gibt es noch:
Rechtskräftig wird das Urteil erst nach einer 30-tägigen Einsprachefrist. Hoffen wir einmal, dass die o.g. 12 Leute Vernunft annehmen...

Erneute Geduldsprobe ...

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Die über 1'200 berufstätigen KinesiologInnen in der Schweiz sind einiges gewohnt: Bisher gab es schon drei Einsprachen gegen die Kinesiologie als Methode der KomplementärTherapie in der Prüfungsordnung für die eidgenössische Höhere Fachprüfung - und zwar immer von den gleichen Leuten, heute noch 12 Aktivmitglieder eines kleinen Verbandes.

Das

Geduld wird gebraucht!

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Zwar hatte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prüfungsordnung der KomplementärTherapie am 9. März auch mit der Methode Kinesiologie genehmigt. Aber die Freude währte nur kurz.

Heute, am 11. Mai, ging nun leider beim Bundesverwaltungsgericht eine Einsprache der gleichen kleinen Gruppe, die schon seit langem gegen die KomplementärTherapie und Kinesiologie opponiert, ein. Die HFP-Prüfungsordnung mit Kinesiologie wird also vorläufig wieder ausser Kraft gesetzt, bis das Bundesverwaltungsgericht den endgültigen Entscheid fällt. Wie lange das dauern wird, kann allerdings noch niemand sagen. Alle, d.h. SBFI, OdA KT und KineSuisse gehen fest davon aus, dass der Entscheid des BVG zu Gunsten der Kinesiologie ausgeht, aber es bedeutet eben wieder eine Zeitverzögerung.

Was bedeutet das für StudentInnen, die jetzt in der Ausbildung an unserer Akademie sind?

Es bleibt alles wie es ist: Der Abschluss führt nach wie vor zur EMR-Registrierung und zum Branchenzertifikat der OdA KT. Und man kann davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt, an dem ein/e StudentIn sich zur HFP anmelden will, das Urteil des BVG längst gefällt ist.

Lediglich für KinesiologInnen mit OdA-Branchendiplom hat das Ganze derzeit Auswirkungen: Sie müssen immer noch darauf warten, dass ihr OdA-Diplom in ein eidgenössisches Diplom umgewandelt werden kann. Aber sie haben nun schon so lange gewartet, man kann damit auch noch eine Weile länger leben.

Endlich: Kinesiologie-Ausbildungen sind mit an Bord!

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Heute, am 1. September ist es soweit: Die OdA KomplementärTherapie akkreditiert zum ersten Mal Kinesiologie-Ausbildungen. Drei Schulen sind dabei. Wir freuen uns, dass neben uns auch unsere Kooperationsschule in Luzern - die Heilpraktikerschule Luzern - dazugehört. Besser lässt sich eigentlich nicht beschreiben, dass bei uns die Kinesiologie solide und berufsgerecht vermittelt wird und - da unsere DozentInnen KinesiologInnen der ersten Stunde sind - mit dem ursprünglichen Geist der Kinesiologie.

Liebe StudentInnen, liebe Geschäftspartner, liebe Freunde!

von

Im Oktober letzten Jahres haben wir euch unsere Umzugspläne für Sommer 2016 mitgeteilt. Da hatten wir mit dem normalen, nicht aber mit einem Bestfall gerechnet: In kurzer Zeit fanden wird für die Akademie optimale Räume auf der Insel Lindau mit herrlichem Blick auf den See. Für unsere StudentInnen ideal: Nur sieben Gehminuten vom Bahnhof, der Stadtbus hält fast direkt vor der Tür und vom Parkplatz "P5 - Hintere Insel" sind es nur ein paar Schritte zu uns.

Die ersten Kurse haben schon stattgefunden und alle sind begeistert: von den Räumen, vom Park und vom See, beide direkt vor der Tür, von der nahen Altstadt. Und wir sind in Lindau ausgesprochen freundlich aufgenommen worden.

Mit dem Umzug gibt es eine formale Änderung: In Zukunft werden wir unsere Schule nicht mehr als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern als GmbH führen. Bestehende Verträge und Vereinbarungen werden einfach von der GmbH übernommen.

Und wir haben eine neue Telefonnummer; von der alten wird nur noch im März weitergeleitet. Die neue Telefonnummer lautet: 0049 - 8382 - 911 35 50

Die E-Mail- und Webadressen bleiben zunächst noch gleich. Wir melden uns, wenn es da Neues gibt.

Wir wünschen euch allen ein schönes Frühjahr.

Herzliche Grüße
Karin Friedrich und Georg Weitzsch

Neuer Beruf: KomplementärTherapeutIn mit eidg. Diplom (HFP)

von

Das SBFI hat heute, am 9. Sept. die Prüfungsordnung in Kraft gesetzt!

Seit 2003 haben wir uns aktiv an der Entwicklung des neuen Berufsbildes beteiligt – in mehreren Kommissionen, in zwei Vorständen und 2008 als Pilotschule. Nun wird es Wirklichkeit. Das freut uns natürlich sehr!

Jetzt warten wir nur noch auf den Startschuss der OdA KT für das Akkreditierungsverfahren für Schulen. Inhaltlich und organisatorisch haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Wir sind bereit, zu den ersten akkreditierten Kinesiologieschulen zu gehören.

Prüfungsordnung KT

von

In diesem Jahr ist es endlich soweit: Die OdA KomplementärTherapie hat die Prüfungsordnung für die Höhere Fachprüfung beim zuständigen Staatsekretariat (SBFI) eingereicht. Nun warten wir gespannt darauf, dass wir unsere Kinesiologie-Ausbildung akkreditieren lassen können.