Auch das oberste Gericht der Schweiz...

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hat entschieden: Die Kinesiologie gehört als Methode in die Prüfungsordnung der KomplementärTherapie! Über uns also nur noch der Himmel – welche Freude.

Nach drei Jahren Verzögerung können endlich auch KinesiologInnen die Höhere Fachprüfung für das eidgenössische Diplom ablegen. Das ist nun mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 15. April endgültig amtlich. Und wir als Akademie sind mitten drin: Mit unserer akkreditierten Ausbildung Kinesiologie KT.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wurden auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) (wir berichteten am 30.01.2019 in unserem Blog) und die Entscheidung des SBFI (Blog vom 02.05.2018) vollumfänglich bestätigt.

Fazit: Die jahrelange Wartezeit hat sich gelohnt. Jetzt lässt sich nämlich sagen, dass die Kinesiologie die am besten untersuchte Methode der KomplementärTherapie ist. Denn ihre Entscheidung haben das SBFI und das BVG nicht nur formal, sondern auch sehr ausführlich inhaltlich begründet.

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