von Georg
Endlich können nun auch KinesiologInnen das eidgenössische Diplom KomplementärTherapeutIn erlangen! Das BVG (Bundesverwaltungsgericht) hat am 17.01.2019 die Beschwerde der zwölf Leute eines kleinen Verbandes in allen Punkten zurückgewiesen und den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten auferlegt. In der Begründung des BVG kann man lesen, dass die Vorbringungen der Beschwerdeführer sich als unbegründet erweisen. Das Gericht hebt u.a. hervor, dass es im öffentlichen Interesse liegt, wenn die Kinesiologie in die Prüfungsordnung aufgenommen wird: Die Kinesiologie wurde vom Berufsverband KineSuisse in der METID (Methodenidentifikation) beschrieben und diese wurde von der OdA KT (Trägerschaft der eidg. höheren Fachprüfung) anerkannt. Durch die detaillierten Beschreibungen der beruflichen Kompetenzen wird die Patientensicherheit erhöht. Das BVG schreibt in seiner Begründung auch, die Beschwerdeführer hätten sich vorher jederzeit um Mitsprache bemühen können und das Beschwerdeverfahren könne nicht dazu dienen, eine unterlassene Mitwirkung nachzuholen.
Die jahrzehntelange gemeinsame Arbeit aller an der Entwicklung des neuen Berufsbildes Beteiligten trägt nun ihre Früchte und wir erlangen eine neue Qualität der Berufsausübung: KomplementärTherapie / Methode Kinesiologie.
Auch wenn es lange gedauert hat: Man kann sich auf die Vernunft letztendlich doch verlassen. Und wie wir allen unseren Studentinnen immer mitgeteilt haben: Da unsere Ausbildung von Beginn an akkreditiert war, kann man sich nun als AbsolventIn unserer Akademie – nach der geforderten zweijährigen Berufspraxis – ohne weiteren Aufwand endlich zur HFP anmelden. Was lange währt, wird endlich gut.
Eine kleine Trübung gibt es noch:
Rechtskräftig wird das Urteil erst nach einer 30-tägigen Einsprachefrist. Hoffen wir einmal, dass die o.g. 12 Leute Vernunft annehmen...