Bald ist es soweit ...

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An dieser Stelle konnten wir schon mehrfach erfreuliche Nachrichten zur Kinesiologie und dem eidgenössischen Diplom verkünden. Nun endlich stehen wir vor der letzten Hürde: der letzten der möglichen Einsprachen durch die inzwischen altbekannten zwölf Personen (siehe Blog vom 30.01.2019) beim Bundesgericht. Nachdem vor langem schon die Prüfungsträgerschaft OdA KT und das SBFI, sowie im Januar auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden haben, dass die Kinesiologie in die Prüfungsordnung gehört, warten wir nun einfach auch noch das letzte Urteil ab. Danach kann man sagen, dass die Kinesiologie wahrscheinlich die am Besten untersuchte Methode der KomplementärTherapie ist.

Ich persönlich habe dabei auch etwas gelernt: Der Ausdruck „trölerisch“ war mir bisher unbekannt. Er kommt in der schweizerischen Justiz vor und bedeutet laut Duden: „leichtfertig oder mutwillig verzögernd“.

Sobald auch die letzte Hürde genommen ist, werden wir hier informieren. Bis dahin üben wir uns wieder in Geduld, in der wir inzwischen ja schon erhebliche Kompetenz erlangt haben ;)

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